Allgemeine Geschäftsbedingungen Zemox Pulse
Zemox, Inhaber Tim Rölz Aisinger Straße 59, 83026 Rosenheim kontakt@zemox.de
Stand: 22.06.2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software Zemox Pulse. Bitte lies sie vor der Registrierung. Mit der Registrierung erkennst du diese Bedingungen an.
§1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung Zemox Pulse, nachfolgend Pulse, bereitgestellt von Zemox, Inhaber Tim Rölz, Aisinger Straße 59, 83026 Rosenheim, nachfolgend Anbieter.
(2) Pulse richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Die Nutzung richtet sich an Nutzer mit Sitz im deutschsprachigen Raum. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
§2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Mit der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.
(2) Der Nutzer macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und hält diese aktuell.
§3 Leistungsbeschreibung
(1) Pulse ist ein Werkzeug, das den Nutzer bei der Recherche öffentlich verfügbarer Geschäftskontakte und bei der Vorbereitung geschäftlicher Ansprache unterstützt.
(2) Der Anbieter stellt die Software und die Verarbeitungslogik bereit. Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich über die Auswahl der Kontakte, über den Ansprachekanal und über den Zeitpunkt einer etwaigen Kontaktaufnahme.
(3) Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der Funktion. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten geschäftlichen Erfolg, der sich aus der Nutzung von Pulse ergibt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Pulse weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.
§4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit von Pulse an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Pulse aufgrund von Wartung, notwendigen Sicherheitsmaßnahmen oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, nicht erreichbar ist.
(2) Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten.
(3) Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur zugesagt, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
§5 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hält bei jeder Nutzung von Pulse das geltende Recht ein, insbesondere das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht.
(2) Der Nutzer ist hinsichtlich der von ihm verarbeiteten und kontaktierten Personen datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er erfüllt die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen, insbesondere nach Art. 14 DSGVO, und stellt eine Rechtsgrundlage für seine Verarbeitung sicher.
(3) Der Nutzer stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter und von Bußgeldern frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von Pulse durch den Nutzer entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
(4) Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos. Der Zugang ist nicht übertragbar.
(5) Der Nutzer versucht nicht, die Schutzmechanismen von Pulse zu umgehen, Pulse automatisiert über die vorgesehenen Schnittstellen hinaus auszulesen oder den Betrieb zu stören.
§6 Zulässige Kanäle der Ansprache
(1) Der Nutzer erkennt an, dass die Versendung von Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach §7 UWG unzulässig ist. Dies gilt auch für Direktnachrichten über soziale Netzwerke und Messengerdienste. Eine mutmaßliche Einwilligung ersetzt diese ausdrückliche Einwilligung bei elektronischer Post nicht.
(2) Pulse stellt daher keinen automatisierten Versand von Werbung per elektronischer Post an Empfänger ohne deren vorherige Einwilligung als Standardfunktion bereit. Als zulässige Kanäle der Ansprache kommen insbesondere in Betracht: die postalisch adressierte Ansprache, die Ansprache von Kontakten mit dokumentierter vorheriger Einwilligung sowie die telefonische Ansprache von Unternehmen, soweit ein konkreter und individuell dokumentierbarer Bezug zum Kerngeschäft des Empfängers besteht.
(3) Versendet der Nutzer Nachrichten über eigene, von ihm angebundene Kanäle oder Konten, ist allein der Nutzer für die Rechtmäßigkeit der Versendung verantwortlich.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, technische Schutzmechanismen einzusetzen, die die Weiterverarbeitung von Entwürfen mit unersetzten Platzhaltern, mit unzulässiger Sprache oder mit erkennbaren Rechtsverstößen verhindern.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung vorübergehend einzuschränken oder zu sperren. Der Anbieter informiert den Nutzer hierüber und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist.
§7 KI-Transparenz
Mit Pulse erstellte Textentwürfe werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Der Nutzer wird auf diese KI-Unterstützung hingewiesen. Der Nutzer prüft jeden Entwurf eigenverantwortlich vor einer Verwendung. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit KI-erzeugter Entwürfe.
§8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Voraussetzung für die Nutzung von Pulse, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
(2) Der Anbieter setzt Subunternehmer ein, insbesondere für die Erzeugung von Textentwürfen. Eingesetzte KI-Modelle werden serverseitig angesprochen. Zugangsschlüssel werden nicht im Client offengelegt. Die jeweils aktuelle Übersicht der eingesetzten Subunternehmer wird dem Nutzer zugänglich gemacht.
(3) Die Datenverarbeitung findet, soweit möglich, innerhalb der EU statt.
§9 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Sitz des Nutzers.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung kann über einen Zahlungsdienstleister erfolgen, dessen Bedingungen ergänzend gelten.
(3) Rechnungen werden in elektronischer Form gestellt.
(4) Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich zu sperren.
(5) Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§10 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von sechs Wochen in Textform anzupassen.
(2) Erhöht sich der Preis, kann der Nutzer den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Nutzer nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
§11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei wiederholter oder schwerwiegender rechtswidriger Nutzung vor.
(3) Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Nutzers nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht oder zurückgegeben. Der Nutzer ist für den rechtzeitigen Export seiner Daten vor Vertragsende verantwortlich.
§12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer Pulse rechtswidrig einsetzt, insbesondere bei einer Ansprache ohne erforderliche Einwilligung, oder dass der Nutzer einen KI-erzeugten Entwurf ungeprüft verwendet.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die gesetzliche Haftung nach dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§13 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder funktionalen Gründen erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.